Sind Sie bereit für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette nachzukommen. Ziel dieser neuen gesetzlichen Regulation ist eine Verbesserung der Lieferkettentransparenz und die Achtung von international anerkannten Menschenrechten. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt dieser Schwellenwert für betroffene Unternehmen auf 1.000 Mitarbeiter*innen.
Bei Verstößen gegen das LkSG, beispielsweise durch fehlende Präventionsmaßnahmen, drohen Unternehmen erhebliche finanzielle Strafen in Form von Zwangs- und Bußgeldern in Abhängigkeit zum Jahresumsatzes. Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, hat die deutsche Regierung ein neues Kapitel in Bezug auf die unternehmerischen Sorgfaltspflichten aufgeschlagen.
Sind Sie bereit für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
In unserem E-Book zeigen wir Ihnen auf, wie Sie in Ihrem Unternehmen den Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette nachkommen, für die Verbesserung der Lieferkettentransparenz sorgen und damit international anerkannte Menschenrechten achten.
Die Auswirkungen und Tragweite dieser neuen Gesetzgebung sind jedoch enorm und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Laut Bundesregierung betrifft das Gesetz rund 900 deutsche Unternehmen. Diese müssen ab sofort menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten und Verbote achten. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der Menschenrechtsstandards, wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Zusätzlich müssen Vorgaben und Pflichten zum Umweltschutz eingehalten werden, wie beispielsweise das Verbot der Aus- und Einfuhr gefährlicher Abfälle.
Durch das Gesetz werden erstmals klare Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten formuliert. Die drei im folgenden aufgelisteten Punkte bilden dabei den Kern der Initiative:
Webinar on demand: Die Umsetzung des LkSG für kleine und mittelständische Unternehmen
Gemeinsam mit unserem Partner Prewave stellen wir Ihnen in diesem Webinar das neue Lieferkettengesetz (LkSG) vor und zeigen Ihnen, wie mittelständische Unternehmen die Anforderungen erfüllen und erfolgreich in die Praxis…
Verantwortung für die Supply Chain
Unternehmen sind verantwortlich für ihre gesamte Lieferkette, auch außerhalb Europas. Je nach Tiefe der Lieferkette gelten abgestufte Anforderungen mit den höchsten Verpflichtungen bei unmittelbaren Zulieferern.
Einhaltung der Anforderungen
Die Einhaltung der Anforderungen wird von externen und objektiven staatlichen Überwachungsorganen überprüft. Diese Rolle wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen.
Stärkung der Menschenrechte
Das Lieferkettengesetz stärkt die Rechte von Personen, die Verletzungen ihrer Menschenrechte hinnehmen mussten. Diese können nun ihr Anliegen vor deutschen Gerichten vorbringen und einen Prozess anstreben.
Mit Process Mining nachhaltige Prozesse schaffen
Um Anforderungen wie die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit gewährleisten zu können, bedarf es einer differenzierten Prüfung von Prozessen und eines langfristigen und ganzheitlichen Monitorings der gesamten Lieferkette.
Process Mining unterstützt dabei, ineffektive Prozesse zu reduzieren, Prozesse nachhaltig zu steuern und dadurch weniger Abfall, Emissionen und Compliance-Probleme zu erzeugen.
Im Rahmen unseres Buildinars haben wir genau diese Themen näher beleuchtet und u. a. folgende Fragen gestellt:
Anhand eines LEGO® Technic Bausatzes zeigten unsere Expert*innen spielerisch auf, wie Unternehmen Process Mining einsetzen können, um Prozesse nachhaltig und effizient zu gestalten.
Mit dem praxiserprobten valantic Phasenmodell unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Lieferkettengesetztes (LkSG)
Die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements umfasst alle Prozesse, die zur Erkennung und Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken benötigt werden. Dazu gehört neben der Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung die Implementierung standardisierter Prüfprozesse, die Formulierung von Richtlinien sowie die Bestimmung von internen Verantwortlichkeiten.
Ziel der Risikoanalyse ist, dass sich Unternehmen bewusst werden, welche möglichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Betrieb und in der Lieferkette existieren. Dazu muss im ersten Schritt zunächst Transparenz über die gesamte Lieferkette hergestellt werden. Die Vielzahl an Sublieferanten (Tier-n) und immer komplexer werdende Lieferketten stellen Unternehmen dabei vor besondere Herausforderungen. Mit Hilfe unserer Partner und toolgestützten Lösungen schaffen wir Schritt für Schritt Transparenz entlang der gesamten Lieferkette. So sind Sie und Ihr Unternehmen in der Lage, frühzeitig und automatisiert Risiken in Ihrer Lieferkettenstruktur zu erkennen und zu beheben. Durch die Analyse von Geschäftsfeldern, Standorten, Produkten, Rohstoffen oder Herkunftsländern können mögliche vorhandene Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder die Produktion und Verwendung schädlicher Chemikalien identifiziert werden.
Nach der Identifizierung solcher relevanten Risiken innerhalb Ihrer eigenen Geschäftstätigkeiten oder bei Ihren Zulieferern, müssen diese Risiken anschließend bewertet und priorisiert werden. Dabei erfolgt eine transparente Einstufung anhand der vom Gesetz vorgegebenen Kriterien:
Neben der Risikoanalyse ist es erforderlich, dass Sie als Unternehmen einen Beschwerdemechanismus einrichten, welcher eine unparteiische und unabhängige Bearbeitung der Hinweise sowie Verschwiegenheit garantiert. Dazu zählt auch, dass neben der Einrichtung eines einfachen Zugangs zum Meldesystem für interne und externe Hinweise, die Information über die Existenz und Erreichbarkeit dieses Meldesystems erfolgt.
Wenn in Ihrem Unternehmen durch die Risikoanalyse oder das Beschwerdeverfahren Menschenrechts- oder Umweltrisiken festgestellt wurden, sollten umgehend angemessene Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Diese können von Prozessanpassungen oder Schulungen von betroffenen Mitarbeiter*innen bis hin zur Berücksichtigung von Menschenrechten und Umweltwirkungen im Rahmen von Einkaufs- und Beschaffungsprozessen sowie risikobasierten Kontrollen reichen.
Sind bereits Verletzungen eingetreten, müssen diese in Ihrem eigenen Geschäftsbereich sofort beendet werden. Liegen Verletzungen bei Ihren Zulieferern vor, werden umgehend Abhilfemaßnahmen definiert und nachverfolgt. Solche Abhilfemaßnahmen können Konzepte mit konkretem Zeitplan oder Brancheninitiativen umfassen. Als letzte zu ergreifende Maßnahmen werden das Pausieren oder der Abbruch der Geschäftsbeziehung herangezogen.
Im Rahmen einer Partnerschaft kooperiert valantic mit dem österreichischen Unternehmen Prewave. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien bietet eine marktführende Plattform für Risikomanagement und Nachhaltigkeitsanalysen. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning werden Daten zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensrisiken aus verschiedenen Quellen gesammelt und analysiert. Die Plattform ermöglicht Unternehmen, ihre Lieferketten zu überwachen und Risiken frühzeitig zu erkennen und damit Nachhaltigkeit und Compliance zu gewährleisten.
Notwendigkeit für die Resilienz Ihrer Lieferkette
Unternehmen müssen nicht nur aus regulatorischen Gründen Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette übernehmen. Steigende Anforderungen von Konsument*innen und globale Netzwerke führen dazu, dass Transparenz eine Notwendigkeit für die Resilienz Ihrer Lieferkette und Reputation Ihres Unternehmens ist.
valantic unterstützt seine Kunden seit Jahren bei der Weiterentwicklung ihrer Lieferanten. Aus dieser langjährigen Erfahrung heraus und unserer Kompetenz im Bereich Nachhaltigkeit bietet unseren Kunden die optimale Basis, um die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in ihrer Supply Chain einzuhalten. Wir etablieren zunächst gemeinsam mit dem Lieferanten ein proaktives Risikomanagement, das mögliche Probleme frühzeitig erkennt. Im Rahmen von Audits überprüfen und bewerten wir anschließend Ihre Lieferanten hinsichtlich der festgeschriebenen Kriterien und entwickeln gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinien.
Neugierig geworden? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gemeinsam entwickeln wir für Sie und mit Ihnen das für Sie passende Konzept und machen Sie und Ihr Unternehmen bereit für das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.