Seit Jahrzehnten prangern große NGOs immer wieder an, dass Industrie und Handel ihre Lieferketten zu wenig im Blick haben und somit stillschweigend Menschenrechtsverletzung dulden. Das soll nach dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht mehr toleriert und streng geahndet werden. Das LkSG tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und wird zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 01. Januar 2024 auch für solche ab 1.000 Mitarbeitenden. Das LkSG bietet Unternehmen damit einen klaren gesetzlichen Rahmen, in dem sie ihre Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten zu erfüllen haben.
„Mitgefangen, mitgehangen“ gilt auch für Zulieferer
Dazu müssen sie ein unternehmenseigenes Risikomanagement sowie dessen kontinuierliche Risikoanalyse implementieren, sich grundsätzlich zu einer eigenen Menschenrechtsstrategie bekennen und Präventionsmaßnahmen sowohl in die eigenen Prozessen integrieren als auch von ihren Zulieferern einfordern. Damit sind indirekt auch kleinere und mittlere Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen. Rechtsverstöße müssen von Unternehmen darüber hinaus dokumentiert und gemeldet sowie schnellstmöglich behoben werden. Bei Verstößen drohen ihnen hohe Strafzahlungen von bis zu 0,35 Prozent ihres Jahresumsatzes. Die Umsetzung und Sanktionierung des neuen LkSG übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle, es wird dazu mit umfassenden Eingriffsrechten ausgestattet.
Weitere Gesetze werden folgen. So hat nach derzeitigem Planungsstand etwa die EU-Kommission einen eigenen, noch weitreichenderen Entwurf vorgestellt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wettbewerbsbehindernd oder -fördernd?
Wirtschaftsverbände sparen nicht mit Kritik am LkSG. Sie fürchten durch die Bestimmungen und Dokumentationspflichten ein neues Bürokratiemonster und erheblichen Mehraufwand für Unternehmen.
Neben aller Kritik sehen deutsche Branchenverbände wie Bitkom und BVWD das Lieferkettengesetz aber als Segen für die IT-Branche und weisen darauf hin, dass Lieferanten-Audits und digitalisierte Lieferketten es einfacher machen, Marktvorteile zu erzielen.
Richtig angegangen, kann Environmental Social Governance (ESG) zu einem Vorteil werden, vor allem dann, wenn das Käuferverhalten in diese Richtung tendiert.
Der Weg zur Compliance – was betroffene Unternehmen tun müssen
Die im LkSG genannten Unternehmen sollten daher bemüht sein, mit geeigneten Tools ihre Lieferketten lückenlos und transparent zu dokumentieren und flexibel sein, diese gesetzeskonform zu gestalten.
Mit einem ausgereiften, agilen Supply Chain Management (SCM) gewinnen Unternehmen schnell die nötige und vollumfänglich dokumentierbare Transparenz über ihre Lieferketten, um sich vor Image- und Umsatzverlusten oder Bußgeldern zu schützen. Durch die erhobenen Daten lassen sich Schlüsse ziehen, die zu mehr Arbeitssicherheit und besseren Arbeitsbedingungen führen. Das LkSG ist somit, im Zusammenspiel mit einem SCM-System, der nächste Schritt hin zu vollends digitalisierte und nachvollziehbare Lieferketten – sowohl aus humanitärer als auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ist Ihr Unternehmen gut vorbereitet?
- Hat das Unternehmen mehr als 3.000 Beschäftigte, besteht umgehender Handlungsbedarf, Transparenz in die ganze Lieferkette zu bringen und diese bis ins letzte Glied dokumentieren zu können. Denn das LkSG tritt bereits am 01. Januar 2023 in Kraft!
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten aus Risikobranchen haben noch bis 01. Januar 2024 Zeit, sollten aber rechtzeitig vorbereitet sein. Das gilt auch für kleinere Zulieferer von großen deutschen Unternehmen, die ihre Waren oder Vorprodukte selbst importieren müssen.
- Ist die ganze Lieferkette bekannt? Wenn nein, müssen die Unternehmen baldmöglichst die nötige Transparenz herstellen und gegebenenfalls nach Alternativen und Auswegen suchen. Ein agiles SCM wie wayCloud Platform oder Einkaufsplattformen wie Ivalua vom gleichnamigen kalifornischen Softwareunternehmen in Kombination mit Risikoanalyse-Tools wie Prewave oder der Nachhaltigkeits-Rating-Software EcoVadis können hier sehr von Nutzen sein.
- Große Unternehmen müssen Kontrollinstanzen einrichten und diese regelmäßig kontrollieren lassen, um nicht plötzlich „mitgehangen, mitgefangen“ zu sein, wenn Missstände aufgedeckt werden oder illegale Fabrikbauten in Flammen stehen und zusammenstürzen, wie 2012 in Bangladesch geschehen.
- Die betroffenen Unternehmen sind angehalten, ein eigenes Beschwerdemanagement einzurichten und den damit betrauten Personen vollen Zugang zu der Lieferkette zu gewähren.
- Aufsichtsrats- und Verwaltungsräte müssen sich ihrer Sorgfaltspflicht bewusst sein und entsprechende Briefings aus dem Management einholen.
Sie wollen ihr Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen? Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) unterstützt mit einer kostenlosen, ausführlichen Checkliste.