Nachhaltigkeit wird ein immer wichtigeres Thema in Politik und der Wirtschaft. Und das kann sich auch auszahlen, wie aktuelle Zahlen zeigen: Die Unternehmen, die auf Environmental Social Governance (ESG)-Programme zur Nachhaltigkeit setzen, sind besser durch die Pandemie gekommen.
Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass Themen wie Nachhaltigkeit und soziales Engagement nicht nur imageträchtig, sondern auch gewinnbringend sein können. Aber potenzielle Anleger haben es mitunter immer noch schwer, entsprechende Aktien zu finden, zumal die Anlageberater lange gewarnt haben, sich damit die Finger verbrennen zu können. Das hat sich aber geändert, denn heute sind sie gesetzlich verpflichtet, auch in diese Richtung zu beraten. Und eine gute Richtschnur sind ESG-Kriterien, denen sich immer mehr Unternehmen weltweit verpflichtet sehen.
Was ist ESG, wo die Abgrenzung zu CSR?
Aber wofür steht ESG und was ist der Unterschied zu CSR, der Corporate Social Responsibility? CSR lässt sich als ein „Add-on“ sehen, wo es darum geht, den örtlichen Fußballverein zu unterstützen oder ein Baumpflanzprojekt. Environmental Social Governance (ESG) geht als intrinsisch (von innen heraus) sehr viel weiter. Statt Bäume anpflanzen zu lassen, kann die Initiative so weit gehen, baldmöglichst die Netto-Null-Emissionen für sich, die Kunden und Partner erreichen zu wollen.
Die ESG-Kriterien im Überblick
Seit 2006 haben Unternehmen im Zuge der Initiative Principles of Responsible Investments (PRI) die Möglichkeit, sich freiwillig zu verpflichten, die ESG-Kriterien einzuhalten. Über 3.000 Unternehmen weltweit haben sich mit Unterzeichnen der Initiative schon verpflichtet, ESG in den relevanten Punkten in ihre Unternehmensstruktur zu integrieren.
Aber was sind die ESG-Kriterien?
Auf Seiten der Umwelt oder ökologischen Nachhaltigkeit gehören dazu:
- Arterhaltung
- Ressourcenschonen
- Klimaschutz durch weniger Emissionen
- Investitionen in erneuerbare Energien
Auf Seiten der sozialen Verantwortung nennt Ionos unter anderem:
- Chancengleichheit
- Menschenrechte
- Mitarbeiterschutz und Arbeitsrechte
- Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit
- Nachhaltigkeitsstandards auch bei Zulieferern
- Hohe Standards bei Gesundheit und Sicherheit
Was Governance oder die Unternehmensführung angeht, schließen sich Themen wie eine allgemeine Unternehmensethik, Anti-Korruption und eine faire Vergütung für alle an.
Unternehmen liefern, Kommission sollte Augenmaß wahren
Einerseits können sich Unternehmen damit brüsten, die ESG-Kriterien einzuhalten und vielleicht sogar im Rating bekannter Agenturen wie der US-amerikanischen ISS ESG oder dem niederländischen Pendant Sustainabilitics weiter oben zu stehen. Andererseits ist so ein Rating auch Verpflichtung gegenüber den Unternehmensstakeholdern.
Stakeholder sind alle internen und externen Personen oder Gruppen, die ein berechtigtes Interesse an dem Verlauf oder Ergebnis eines Vorgangs haben und demnach Ansprüche anmelden können. In der Betriebswirtschaft spricht man daher von Anspruchsgruppen statt der üblichen Übersetzung „Interessensgruppen. Die Stakeholder haben auch bei den ESG-Kriterien Mitspracherecht: Sie könnten in Zukunft nach Überlegungen in der EU-Kommission die ESG-Kriterien bei Vorstand und Aufsichtsrat möglicherweise auch einklagen. Und das ist laut einem Fachartikel im BondGuide der am kritischsten bewertete Punkt. Auf geteiltes Echo stoße der Vorschlag, Nachhaltigkeitsexpertise mittels eines ESG-Experten im Aufsichtsrat, weil in den Organen bereits Wissen aufgebaut wurde.
Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts (DAI) fordert daher die Kommission auf, hier Augenmaß zu wahren. Wörtlich sagt sie: „Die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in den Unternehmen ist auf einem guten Weg. Bei Strategie, Organisation, Berichterstattung und interner Überwachung hat die Führungsebene ESG-Kriterien im Blick. Angesichts der Fülle neuer Pflichten, die auf Unternehmen zukommen, ist die EU-Kommission dringend aufgefordert, Augenmaß zu wahren.“ Dr. Daniela Favoccia, Partnerin bei Hengeler Mueller fügt hinzu: „Um Berichtsanforderungen zu vereinheitlichen und den Aufwand für die Unternehmen zu reduzieren, sind zudem international abgestimmte Nachhaltigkeitsvorgaben sinnvoll.“
Das Thema berührt auch das Lieferkettengesetz
Die beiden Institute haben im März 2022 eine Studie herausgegeben, die zeigt, „dass börsennotierte Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit aktiv aufgreifen und vielfältige Steuerungs- und Prozesselemente verankern, um die Transformation hin zu nachhaltigerem Wirtschaften voranzutreiben“, wie Bortenlänger betont. Unternehmen befänden sich tief in einer Nachhaltigkeitstransformation, und anders als die Überschrift des BondGuide-Artikels „angekommen, um zu bleiben?“ suggeriert, wird das Thema in der deutschen Wirtschaft auch nicht als Eintagsfliege behandelt.
Problematisch können die Vorschläge aus der EU-Kommission übrigens auch mit Blick auf das neue Lieferkettengesetz werden. Das soll in Unternehmen in Deutschland etwa ab Anfang 2023 verpflichten, bis ins letzte Glied den Nachweis zu erbringen, dass bei den von ihnen vertriebenen Produkten keine Kinderarbeit oder umweltschädliche Vorprozesse im Spiel waren.
Bei allem Engagement in Richtung Nachhaltigkeit sind viele Unternehmen auch verunsichert, wie sie sich dem ökologischen und sozialen Umbau und entsprechende Weichen stellen sollen, um die nötige Transparenz zu zeigen und dem Lieferkettengesetz zu genügen.
Die valantic Business Unit Supply Chain Excellence bietet Bestands- und Neukunden umfassende Nachhaltigkeitsberatung, damit sie ihre Klimaziele erreichen und lückenlos nachweisen können, wie ihre Lieferketten beschaffen sind. Dazu gehören auch die Erfassung des CO2-Fußabdrucks der jeweils angebotenen Produkte, die ökonomische, ökologische und soziale Betrachtung entsprechender Maßnahmen sowie die Identifikation von Einsparpotenzialen und Planung des Partnernetzwerks unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien.