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Digital Services Act der EU – was ist wichtig?

Ein digitales Grundgesetz für die EU – das soll der neue Digital Services Act sein. Für Unternehmen bringen die neuen Regelungen einige Herausforderungen mit sich.

26. August 2022

Jörg Wassink

4 Min. Lesezeit

Bild von einem Mann mit Tablet in einem Labor. Bizerba

Der Digital Services Act der EU, kurz DSA, soll gemeinsam mit dem bereits früher beschlossenen Digital Markets Act, der sich mit Fragen des Wettbewerbs befasst, die Vorgaben und Richtlinien für Unternehmen in der digitalen Welt grundlegend neu regeln. Manche sprechen sogar von einem Grundgesetz für das Internet. Das Gesetzespaket gilt für alle Unternehmen, die Vermittlungsdienste online anbieten. Betroffen davon sind etwa Internetprovider, Cloudanbieter, Social-Media Plattformen, Onlinesuchmaschinen sowie Betreiber von Internetmarktplätzen. Jedoch gelten nicht für alle die gleichen Regeln.  

Große Unternehmen – großen Veränderungen  

Der DSA soll gemeinsame gesetzliche Grundlagen im digitalen Raum schaffen, die in der gesamten EU gültig sind. Geplant sind umfangreiche Maßnahmen gegen Hatespeech, ein verbesserter Umgang mit illegalen Inhalten, ein Verbot von Werbetracking von Minderjährigen und Bestimmungen für mehr Transparenz. Dabei zielt das neue Gesetz vor allem auf die großen Konzerne, denn für sie gelten auch mehr Regeln. Betroffen sind Unternehmen, die mehr als 10 Prozent der EU-Bürger oder 45 Millionen Nutzende mit ihren Diensten erreichen. Sie müssen weiterführende Änderungen durch den DSA beachten. Er verpflichtet sie dazu, einmal im Jahr eine Risikobewertung ihres eigenen Onlineangebots abzugeben und gleichzeitig darzustellen, wie sie diese Risiken minimieren wollen. Darüber hinaus gelten für die Tech-Riesen weitreichende Transparenzbestimmungen, die etwa auf die Funktionsweise ihrer Algorithmen zielen. Da hier sensible Geschäftsbereiche betroffen sind, sollen nur Vertreter*innen aus EU-Kommission und Wissenschaft Zugang zu diesen Informationen erhalten.  

Auswirkungen für KMU  

Auch abseits der großen Online-Player ergeben sich Änderungen für Unternehmen. Die größte Herausforderung stellt hierbei das geplante Verbot für das Werbetracking bei Minderjährigen dar. Denn das ist technisch nur schwer umsetzbar. Weitere Vorgaben gibt es bei der Gestaltung von Cookie-Bannern, diese müssen in Zukunft übersichtlicher aufgebaut und leichter abzulehnen sein. Auch kleinere Betreiber von Online-Marktplätzen müssen zudem zukünftig dafür Sorge tragen, dass keine illegalen oder gefälschte Produkte im Angebot auftauchen und zusätzliche Daten ihrer Verkäufer bereitstehen, etwa Namen, Adressen oder Ausweiskopien. Allerdings sollen ihnen die neuen Regeln des DSA auch einige Vorteile bringen: etwa eine erhöhte Fairness, da die großen Anbieter schärfer kontrolliert werden, oder einen erleichterten Zugang zu EU-weiten Märkten.

Bei Verstößen gegen den DSA drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes. In Kraft tritt das neue Gesetzespaket dabei frühestens ab 2024. Ein finaler Gesetzestext muss erst noch durch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Zusätzlich gelten verschiedene Übergangsfristen.   

Die Reaktionen auf den DSA 

Der DSA stößt bei Verbänden und Organisationen auf ein geteiltes Echo. Der IT-Verband Bitkom begrüßt den DSA, denn „[d]ieser stärkt den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt und schafft einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen“, hebt Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom, hervor. 

Thomas Duhr, Vizepräsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), verweist dagegen auf die Kompetenzüberschneidung zwischen den verschiedenen EU-Digitalgesetzen, da die Vertreter des EU-Parlaments den Fokus stark auf den Daten- und Verbraucherschutz gelegt haben: „Sollte der Kompromiss […] viele der sehr restriktiven Bestimmungen des Parlaments enthalten, würde das der digitalen Wirtschaft massiv schaden. Das hätte eine rechtsunsichere Verquickung des DSA mit der DSGVO und der noch zu finalisierenden ePrivacy-Verordnung zur Konsequenz.“ Dass das neue Gesetz den Schutz von Minderjährigen neu regelt, sieht der BVDW allerdings ausdrücklich als „zeitgemäß und zukunftsfähig“.  

Deutlich positiv äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Markenverbands, Christian Köhler: „Nach langen Verhandlungen bildet der Digital Services Act (DSA) eine erste Basis, um illegale Inhalte und Produkte im Netz verhindern zu können.“ Dadurch werde der Schutz geistigen Eigentums gestärkt.  

Verfasst von

Bild von Jörg Wassink, Director Marketing & Communications bei valantic

Jörg Wassink

Director Marketing & Communications bei valantic