Deutschen Unternehmen müssen noch größere Anstrengungen unternehmen, um Datenschutz-Regularien umzusetzen. Bei rund zwei Drittel (63 Prozent) hat der Aufwand für den Datenschutz im vergangenen Jahr zugenommen, bei 36 Prozent ist er gleichgeblieben. Bei keinem Unternehmen ist er zurückgegangen.
9 von 10 Unternehmen (94 Prozent) bezeichnen den aktuellen Datenschutz-Aufwand als hoch. Zugleich sind in rund zwei Drittel (63 Prozent) der Unternehmen in Deutschland in den vergangenen zwölf Monaten innovative Projekte aufgrund von Datenschutz-Vorgaben gescheitert oder gar nicht erst angegangen worden.
„Der Schutz persönlicher Daten gehört unverrückbar zu unserem Wertesystem und unserer Demokratie in Deutschland und Europa. Bei der Umsetzung und Auslegung müssen wir aber nachsteuern, damit der Datenschutz praxistauglich bleibt. Beim Datenschutz brauchen wir dringend mehr Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit. “
Susanne Dehmel, Geschäftsleitung Bitkom
70 Prozent warnen, dass der Datenschutz die Digitalisierung in Deutschland hemmt, 63 Prozent sehen das konkret für gesellschaftlich relevante Projekte wie etwa den Einsatz digitaler Technologien in Schulen. Und 64 Prozent stellen fest: Wir übertreiben es mit dem Datenschutz in Deutschland. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland.
DSGVO: Umsetzung weit fortgeschritten, aber Sorgen bleiben
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt auch nach sechs Jahren in den Unternehmen für Unzufriedenheit. Inzwischen haben 7 von 10 Unternehmen die DS-GVO vollständig (23 Prozent) oder größtenteils (48 Prozent) umgesetzt, weitere 28 Prozent zumindest teilweise.
Allerdings führt sie in den Unternehmen weiterhin zu steigendem Datenschutz-Aufwand. 42 Prozent der Unternehmen haben seit der Einführung mehr Aufwand und gehen davon aus, dass er weiter steigen wird, vor einem Jahr waren es nur 33 Prozent. Weitere 42 Prozent haben seit der Einführung mehr Aufwand und rechnen damit, dass dieser unverändert bleibt (2023: 50 Prozent). Gerade einmal bei 15 Prozent nimmt der zusätzliche Aufwand zusehends ab (2023: 12 Prozent), nur 1 Prozent hat gar keinen gestiegenen Aufwand registriert.
Der hohe Aufwand liegt auch daran, dass die Umsetzung in 84 Prozent der Unternehmen als nie vollständig abgeschlossen gilt.
Hilfe beim Datenschutz mit Künstlicher Intelligenz
Angesichts des hohen Aufwands zieht fast die Hälfte der Unternehmen (48 Prozent) den Einsatz von Künstlicher Intelligenz beim Datenschutz in Betracht. Dabei geht es zum Beispiel um Chatbots für die Beschäftigten, um Datenschutzfragen schnell zu erklären, oder auch um das Erkennen von Datenschutzverstößen durch eine KI oder die automatisierte Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten. 5 Prozent nutzen solche KI-Anwendungen bereits, 24 Prozent haben den Einsatz geplant.
Mehrheit fordert Reform der Datenschutz-Aufsicht
Eine besondere Rolle beim Datenschutz spielen die unterschiedlichen Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene. Die Unternehmen sehen hier dringenden und grundsätzlichen Reformbedarf. Nur 7 Prozent sind der Meinung, das System der Datenschutz-Aufsicht solle unverändert bleiben. Aber 69 Prozent wollen es teilweise reformieren, 21 Prozent sogar grundlegend.
Ganz oben auf der Reform-Wunschliste: Bessere Abstimmung zwischen den Behörden (74 Prozent), die Anerkennung der Entscheidungen anderer Aufsichtsbehörden (72 Prozent) sowie eine zentrale Datenbank zu allen Entscheidungen (70 Prozent). Zwei Drittel (67 Prozent) verlangen sogar eine Zentralisierung der Datenschutz-Aufsicht.
Auch ganz praktische Wünsche gibt es bei den Unternehmen. Dazu gehören etwa einheitliche Meldeprozesse für Datenschutzverstöße (61 Prozent) und eine schnellere Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden durch die Aufsicht (53 Prozent).
Vor dem Wahljahr: Wünsche an die Politik
Vor dem anstehenden Wahljahr erwarten sich die Unternehmen mit Blick auf den Datenschutz vor allem drei Dinge von der Bundesregierung: Die Zusammenführung der vielen Sonder- und Spezialvorschriften zu Datenschutz und Datennutzung (91 Prozent), europäisch stärker vereinheitlichte Datenschutzvorgaben (87 Prozent) sowie die Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei Datenschutzvorfällen (79 Prozent).