Gesetzeskonform ab dem ersten Kunden
TKG-Compliance
Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundesamtes für Justiz. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) zielt auf die Wahrung der Nutzer- und der Verbraucherinteressen, einen fairen Wettbewerb und auf eine sichere, flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen.

Durch das aktuelle Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) wurde das gegenwärtige TKG umfassend überarbeitet und modernisiert. Diese Novelle wird durch ein weiteres Gesetz, dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ergänzt. Dadurch ändern sich auch die für die TKG-Compliance relevanten rechtlichen Grundlagen. Damit verbunden ist auch eine neue technische Richtlinie (TRTKÜV 8.0).
Für Anbieter interpersoneller und interaktiver elektronischer Kommunikationsdienste (TKG § 3 Nr. 24) sind die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes rechtlich verbindlich und teilweise mit zusätzlichen Personal- und Kostenaufwendungen verbunden.
Mit der dreiteiligen Lösungssuite von valantic reduzieren Anbieter von Internetzugangsdiensten, Telekommunikationsdiensten, nummerngebunden- und nummernunabhängigen Over the Top-Diensten (OTT) Personalaufwände, beschleunigen ihre Abläufe und steigern ihre Wirtschaftlichkeit bei der Abwicklung der TKG-Compliance-relevanten Prozesse (TKG § 172 Abs. 1, Abs.3 ) und (TTDSG §21 bis 24).
Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen können sich mit Hilfe der valantic weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. valantic sorgt für eine professionelle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Whitepaper: TKG Compliance
Das TKG ist für alle Telekommunikationsanbieter verbindlich. Unser Whitepaper zu TKG-Compliance zeigt, wie Sie mit der dreiteilige Lösungssuite von valantic Personalaufwände reduzieren können.
Die dreiteilige TKG-Compliance-Suite von valantic
cAIS – das Behördenauskunftssystem
Mit cAIS bietet valantic seinen Kunden ein modulares Behördenauskunftssystem zur Entgegennahme und schnellen Beantwortung von Anfragen deutscher und europäischer Behörden zu Bestands-, Verkehrs- und Vorratsdaten. Die Lösung adressiert die rechtlichen Verpflichtungen aus TTDSG §9 (TKG §96, Verkehrsdaten), TKG §174 (TKG §113, Bestandsdaten) und TKG §176 (TKG §113b, Vorratsdaten) und Daten zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (TTDSG §21 bis 24). Das europäische Übermittlungsverfahren ETSI-ESB (European Telecommunications Standards Institute) ist integraler Bestandteil der Lösung, welche in der SaaS-Variante zudem eine SINA-Box (Sichere Inter-Netzwerk-Architektur) mitbringt.
Für die Nutzung der cAIS-Plattform sind keine nennenswerten Vorab-Investitionen notwendig. Durch die intuitive Benutzeroberfläche finden sich Anwender*innen auch ohne lange Einarbeitungszeiten schnell zurecht, auch wenn sie nur gelegentlich mit Anfragen von Behörden befasst sind. Auf Wunsch informiert die Plattform automatisch via E-Mail über den Eingang neuer Vorgänge.
Die Highlights der cAIS TKG-Compliance Plattform
Datenverarbeitung
- Digitalisierungs- und Automatisierungsgrad bei der Datenverarbeitung frei wählbar
- feste Einbindung in heterogene IT-Umgebungen zur Erhöhung von Integration und Interoperabilität
- unterstützt unterschiedliche Kanäle und Übermittlungsverfahren wie Fax, E-Mail und ETSI-ESB
Prozessgestaltung
- mandantenfähig und multilingual
- durchgängige digitale Abbildung aller TKG-Compliance-Prozesse end-to-end
- modulares, leicht anpassbares Workflow-System für optimierte TKG-Compliance-Prozesse
- vereinfachter und verbesserter JVEG-Abrechnungsprozess
- einfache, quartalsweise Auditierung gemäß TKÜV
- anwenderfreundliche und intuitiv nutzbare Web-Oberfläche
Umsetzung und Kosten
- schnell und einfach die behördlichen Anforderungen gesetzeskonform und fristgerecht umsetzen (betriebsbereit in vier Wochen)
- keine langen und aufwendigen Integrationsprojekte (CAPEX), geringe Setup-Kosten
- immer aktuell und gesetzeskonform durch Software-as-a-Service
- attraktive monatliche Service Fees (OPEX)
Die cAIS TKG-Compliance Plattform wird als Software-as-a-Service in Rechenzentren bereitgestellt, die durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zertifiziert und durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auditiert worden sind.
valantic übernimmt die initiale Installation und Einrichtung der cAIS-Plattform, führt einen BNetzA-Abnahmetest durch und verantwortet die Pflege und Wartung der Software. Optional werden die Mitarbeiter*innen des Kunden in die Nutzung der Applikation eingewiesen. Auf Wunsch stellt valantic sicherheitsüberprüftes Personal zur Übernahme aller fachlichen Prozesse inklusive der JVEG-Abrechnungsprozesse bereit.
cLIMS – Telekommunikationsüberwachung
cLIMS adressiert die von TKG §170 (TKG §110) vorgeschriebenen Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Auslandskopfüberwachung (AKÜ) und E-Mail-Überwachung gemäß des Telekommunikationsgesetzes. Vier Gründe sprechen für cLIMS (Lawful Interception as Managed Service): Wirtschaftlichkeit, garantierte Gesetzeskonformität, Datenschutz und Qualität. valantic verantwortet für seine Kunden als Erfüllungsgehilfe die Schaltung von Überwachungsmaßnahmen mit sicherheitsüberprüftem Personal 24/7, von der Entgegennahme und Prüfung der Beschlüsse bis zur Abrechnung. valantic stellt sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Die Vorteile der LI-Services von valantic
- Synergien und Kostenvorteile durch den Shared-Service-Center-Ansatz
- Modernes, ISO-zertifiziertes Rechenzentrum
- 24/7 Bereitschaftszeiten
- Umfangreiches rechtliches und technisches Wissen; Kunden sind TKG-compliant von A bis Z
- Langjährige Erfahrung in allen Li-Prozessen und im Umgang mit den Behörden
- Bereitstellung sicherheitsüberprüften Personals zur Übernahme aller fachlichen Prozesse inklusive des JVEG-Abrechnungsprozesses
- Fachlich und qualitativ bester Li-Service-Dienstleister im Bereich TKÜ, AKÜ und E-Mail
valantic betreibt seine Li-Systeme in einem hochmodernen, gesicherten und zertifizierten Rechenzentrum. Die Prozesse und Systeme werden regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde BNetzA und den BfDI auditiert.
Die Bearbeitung aller Anfragen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung TKÜ, AKÜ und E-Mail umfasst im Einzelnen die:
- Entgegennahme und Prüfung der Beschlüsse
- Prüfung und Einrichtung der Maßnahmen
- Verlängerung der Maßnahmen
- Auditierung, das Reporting und Monitoring
- JVEG-Abrechnung (optional)
valantic berät seine Kunden technisch und fachlich, übernimmt das Li-Projektmanagement, erstellt ein individuelles Sicherheitskonzept und führt einen BNetzA-Abnahmetest durch. Zum Dienstleistungsportfolio von valantic zählen das Lizenzmanagement der Li-Hardware und -Software und der utimaco Li-Systeme sowie die Lieferung, Konfiguration und Wartung der SINA Boxen.
valantic verantwortet die Pflege und Wartung der Software und den Remote-Application-Management-Betrieb des Li-Systems. Li-Business Processing erfolgt durch geschultes und sicherheitsüberprüftes valantic Personal.
cAAV – automatisiertes Auskunftsverfahren
cAAV adressiert die rechtlich verbindlichen Anforderungen des TKG §173 (TKG §112). Netzbetreiber stehen laut dem Telekommunikationsgesetz in der Pflicht, den Behörden einen automatisierten Zugriff auf alle vergebenen Rufnummern sowie auf die dazu gehörigen Adressaten zu ermöglichen. Es muss sichergestellt sein, dass die BNetzA aus dem Inland jederzeit Daten aus den Kundendateien des Betreibers abrufen kann. Mit cAAV bietet valantic eine performante Lösung, mit der Netzbetreiber die gesetzlichen Vorgaben nach TKG §173 (TKG §112) sicher erfüllen. cAAV integriert sich in bestehende CRM-Systeme und ist als Managed Service erhältlich.
Mit der dreiteiligen TKG-Compliance-Suite reduzieren Unternehmen Personal- und Kostenaufwendungen und automatisieren auf Wunsch weitgehend Prozesse, Auskunfts- und Abrechnungsvorgänge – 100% gesetzeskonform in Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz. Wir beraten Sie gerne.