Die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS wirken sich in unterschiedlicher Intensität auf Unternehmen verschiedener Branchen aus. Um den Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden, sind weitreichende Vorbereitungen und Maßnahmen nötig.
In einer Reihe von Fachbeiträgen gehen die Expert*innen von valantic auf die Rechnungslegungsstandards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 ein und erläutern, wie diese effektiv und effizient in die IT-Finanzarchitektur betroffener Unternehmen integriert werden.
Der neue Leasingstandard IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten zu Leasingverhältnissen. Ziel ist, Leasingnehmer*in und Leasinggeber*in entscheidungsnützliche Informationen zu Leasingverhältnissen zur Verfügung zu stellen. Hierbei ersetzt IFRS 16 den alten Leasingstandard IAS 17 und zusammenhängend auch IFRIC 4, SIC-15 sowie SIC 27.
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In unserem Blog erfahren Sie alles zum Thema: Sale and lease back nach IFRS 16
Der „International Financial Reporting Standard 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (kurz: IFRS 15) soll die Vielzahl der bisher in diversen Standards enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammenzuführen. IFRS 15 ist auf alle Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, auch eine frühere Anwendung ist aber zulässig und empfehlenswert. Zur Erstanwendung bestehen zwei Möglichkeiten: die retrospektive Anwendung oder die Erstanwendung mit kumuliertem Effekt zu Beginn der Anwendung. Bei IFRS 15 handelt es sich um ein einheitliches Regelwerk, das diverse andere Standards im Bereich Umsatzlegung ersetzt (z.B. IAS 11, 18, IFRIC 13, 15).
Schon am 1. Januar 2018 tritt die bereits veröffentlichte neue Version von IFRS 9 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz, Bewertung und Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Wer von dieser Neuerung betroffen ist? Jedes Unternehmen, das Finanzinstrumente nutzt.
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