19. September 2023
Telekommunikationsanbieter stehen in der Verantwortung, ihren Kunden durch eine hochleistungsfähige, performante und sichere Infrastruktur den bestmöglichen Kunden-Service zu bieten. Zeitgleich besteht die Verpflichtung, die Anforderungen aus nationalen Gesetzen und europäischen Rechtsvorschriften zu erfüllen, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt. Bei der Umsetzung der Aufgaben gewinnen neue Service-Modelle eine zunehmend größere Bedeutung. Es eröffnen sich neue Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen aufwandsarm und effizient zu erfüllen.
Zu den nationalen gesetzlichen Vorgaben zählen Behördenanfragen zu Bestands-, Verkehrs- und Vorratsdaten (TTDSG §9), (TKG §174), (TKG §176) und für die Telekommunikations-, Auslandskopf- und E-Mail-Überwachung (TKG §170) sowie die Bereitstellung eines automatisierten Auskunftsverfahren (TKG §173). Ich weiß, so viele Paragrafen klingen vielleicht etwas sperrig und bedrohlich, sind sie aber nicht, wenn man sich damit auskennt. Seit dem 27.06.2023 ist mit der E-Evidence Verordnung auch eine europäische Verordnung zur Speicherung und Herausgabe von Daten in Kraft getreten. Diese ist durch die Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums ebenfalls umzusetzen.
Zunächst einmal für alle Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland, die gesetzliche vorgegebene Schwellwerte, zum Beispiel bei der Anzahl der Kunden, überschreiten, aus denen dann eine Verpflichtung entsteht, diese gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Und für neue Anbieter, die sich auf dem deutschen Markt etablieren wollen. Ich denke hier zum Beispiel an Anbieter von Glasfaserangeboten. Insbesondere bei neuen Marktteilnehmern stehen oftmals primär der Netzausbau, die Kundengewinnung und die Etablierung der internen Abläufe im Fokus. Die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingen aus dem TKG geraten da schnell mal in den Hintergrund.
In den letzten Jahren geht der Trend zunehmend dazu, die technischen (verschlüsselte digitale Kommunikation mit SINA-Box, ETSI-ESB und E-Mail-ESB) und operativen Aufgaben aus den gesetzlichen Verpflichtungen der TKG-Compliance komplett durch einen Dienstleister umsetzen zu lassen. Wir bei valantic nennen das Business Prozess Management für TKG-Compliance. Dabei übernimmt valantic als „Erfüllungsgehilfe“ den gesamten Business Prozess und die komplette Abwicklung mit den Behörden. valantic bedient das gesamte Spektrum aller TKG-relevanten Anforderungen. Die sicherheitsüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der IT und der Administration von valantic fungieren dabei als Bindeglied zwischen allen berechtigten Stellen, der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI).
Mit diesem Full-Service Angebot von valantic entfällt für den Verpflichteten der aufwendige Aufbau interner Prozesse und Ressourcen, sowie die Bereitstellung und Pflege der notwendigen technischen Infrastruktur. Durch die Auslagerung der TKG-Compliance Business Prozesse an valantic, können sich die Telekommunikationsdienstleister auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren. Und das ist in einem dynamischen TK-Markt immer, mit wettbewerbsfähigen Angeboten Mehrwert für ihre Kunden zu erzielen.
Selbstverständlich könnte ich viele Kunden-Projekte aufzählen, aber eines möchte ich hervorheben. Wir haben zum Beispiel zu Beginn des Jahres erfolgreich die kompletten TKG-Compliance-Services für einen großen Festnetz und Mobilfunkanbieter übernommen. Hier leisten wir einen entscheidenden Beitrag beim Aufbau des modernen 5G Mobilfunknetzes und stellen als Dienstleister sicher, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Aber auch im existierenden Festnetzbereich helfen wir in einer engen strategischen Partnerschaft, jederzeit gesetzeskonform zu agieren.
Der neue Service: Business Prozess Management für TKG-Compliance
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