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EU-Omnibus-Verordnung: Was sie für die CSRD bedeutet und warum Nachhaltigkeit weiterhin Priorität bleibt

Ramona Niederberger

2. April 2025

Eine Frau mit Brille steht am Fenster und betrachtet die Außenwelt. Sie trägt eine weiße Bluse und hat die Arme in stiller Zuversicht verschränkt. Das Grün und die Holzvertäfelung hinter ihr spiegeln die Agilität wider, die sie verkörpert – ähnlich wie agile Produktionsplanung in dynamischen Umgebungen.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Vereinfachung wichtiger Nachhaltigkeitsverordnungen vorgelegt. Dieser Beitrag beleuchtet die Änderungen für die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und erklärt, warum Nachhaltigkeit weiterhin eine Schlüsselrolle für Unternehmen spielt.

Die Omnibus-Verordnung umfasst Erleichterungen bei der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der CSDDD (Corporate Sustainability Due Dilligence Directive), der EU-Taxonomie und der CBAM (Carbon Boarder Adjustment Mechanism)-Verordnung. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Wird die Vereinfachung der Berichterstattung die Relevanz von Nachhaltigkeit verringern oder bietet sie eher neue Chancen?

Was ändert sich konkret in der CSRD?

  1. Weniger Unternehmen sind berichtspflichtig
    Bisher waren Unternehmen berichtspflichtig, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllten: 250 Mitarbeitende, 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme. Künftig gilt die Zahl der Mitarbeitenden als führender Schwellenwert, und nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden sowie 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme bleiben berichtspflichtig. Dies reduziert die Anzahl der betroffenen Unternehmen um 80 Prozent.
  2. Späterer Start der Berichtspflicht
    Nach dem Prinzip „Stop the Clock“ schlägt die EU-Kommission vor, die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, um zwei Jahre zu verschieben Börsennotierte KmUs sollen dann im weiteren Verlauf gänzlich von der Berichtspflicht befreit werden.
  3. Vereinfachte Berichtspflichten & Materialitätsanalyse
    Ein weiterer Kern der Omnibusregulierung ist die Verschlankung der umfangreichen „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Dieser Standard soll „substantiell“ reduziert werden und der Fokus insbesondere auf quantitative Datenpunkte gelegt werden. Diese Änderungen sollen spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten der Regulierungen veröffentlich werden. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bleibt dagegen von den Vereinfachungen unangetastet.
  4. Freiwilliger Standard erhält größere Bedeutung
    Die EU-Kommission plant, den „Voluntary Sustainability Standard“ (VSME), der aktuell auf KMUs ausgelegt ist, mehr Bedeutung zu verleihen und ihn für nicht berichtspflichtige Unternehmen als freiwilligen Standard zu etablieren und entsprechend anzupassen. Künftig soll der VSME zusätzlich definieren, welche ESG-Informationen maximal von Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden angefragt werden dürfen.

Nachhaltigkeit bleibt wichtig

Bedeutet die Vereinfachung der Regulierung und Berichtspflichten, dass Nachhaltigkeit für Unternehmen an Relevanz verliert? Ganz im Gegenteil! Nachhaltigkeit bleibt ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Denn zum einen fordern Kunden, Investoren und Banken ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsdaten ein, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder nicht. Zudem stellt der Klimawandel – etwa durch Extremwetterereignisse oder Ressourcenknappheit – auch ohne strenge Regulierung ein potenzielles Geschäftsrisiko dar.

Businesswoman sharing laptop with colleague working in corridor

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Do not „Stop-the-clock“: Warum das Weitermachen lohnt

Der neue Vorschlag der EU-Regulierung sollte also keinesfalls als Anlass genommen werden, Nachhaltigkeitsaktivitäten einzustellen. Denn die EU-Omnibus-Verordnung ist noch nicht in EU-Recht umgesetzt, sodass Änderungen weiterhin möglich sind und das bestehende Recht nach wie vor gilt. Außerdem bietet sich nun die Chance, bereits investierte Ressourcen und gewonnene Erkenntnisse gezielt zu nutzen. Unternehmen sollten relevante Datenpunkte identifizieren, analysieren und strategisch einsetzen, um eine zukunftsorientierte und nachhaltige Unternehmensstrategie zu entwickeln.

Unsere Empfehlung ist daher, jetzt nicht alle Aktivitäten auf Eis legen, sondern den Fokus zu ändern – weg von reiner Compliance hin zu einer fokussierten, strategischen Nachhaltigkeitsausrichtung.

Lassen Sie uns gemeinsam die besten Optionen erkunden und Sie auf Ihrem Weg unterstützen – melden Sie sich gern bei uns!


Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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Bild von Marco Fuhr, Managing Consultant bei valantic, Thema Sustainability

Marco Fuhr

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