20. März 2025
2025 stehen Banken und deren Dienstleister*innen vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen: Cyberangriffe nehmen zu, digitale Abhängigkeiten wachsen und DORA bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Doch welche Aspekte werden die Aufsichtsbehörden besonders kritisch prüfen? Das Nationale Aufsichtsprogramm (NAP) 2025 – 2027 gibt eine klare Richtung vor.
Das Nationale Aufsichtsprogramm (NAP) wird jährlich gemeinsam von der BaFin und der Deutschen Bundesbank festgelegt. Es dient als Leitfaden für die Beaufsichtigung nationaler Kreditinstitute in Deutschland und basiert auf einer umfassenden Bewertung der Risiken und Handlungsfelder der beaufsichtigten Institute. Das Programm berücksichtigt auch die Schwerpunkte des Einheitlichen Europäischen Aufsichtsmechanismus (SSM) und passt sich aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen an.
Für 2025 – 2027 wurden folgende Kernprioritäten festgelegt:
Die Stärkung der digitalen Resilienz ist das zentrale Ziel von DORA, und die Aufsicht wird 2025 gezielt prüfen, inwiefern Finanzinstitute ihre IT-Risiken tatsächlich im Griff haben. In den vergangenen Jahren haben Regulierer festgestellt, dass viele Banken zwar Richtlinien verabschiedet haben, deren Umsetzung in der Praxis jedoch oft lückenhaft bleibt.
Ein besonderer Fokus liegt daher auf der operationalen Umsetzung des IKT-Risikomanagements. Institute müssen nachweisen, dass ihre Identifikation, Bewertung und Minderung von IT-Risiken nicht nur auf dem Papier existieren, sondern in den Geschäftsprozessen verankert sind. Dabei werden insbesondere folgende Fragen im Rahmen der Aufsicht relevant sein:
Die Anforderungen an das Informationsregister für IKT-Drittdienstleister*innen sind dabei weiter konkretisiert worden. Gemäß Artikel 28 Absatz 3 DORA müssen Finanzinstitute nicht nur eine vollständige Übersicht über ihre Verträge mit IT-Dienstleister*innen führen, sondern diese auch fristgerecht bei der Aufsicht einreichen. Neben direkten Vertragspartner*innen müssen auch Unterauftragnehmer*innen dokumentiert werden, sofern sie kritische oder wichtige Funktionen für das Institut übernehmen.
Die BaFin hat hierzu präzisiert, dass die ersten Register bis 11. April 2025 über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) eingereicht werden müssen, um die Anforderungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zu erfüllen. Diese Register werden anschließend von den zuständigen Behörden bis zum 30. April 2025 an die ESAs weitergeleitet. Ab 2026 erfolgt die Übermittlung jährlich zum 31. März, basierend auf den Vertragsinformationen des vorangegangenen Jahres.
Vergangene Prüfungen der Aufsichtsbehörden haben gezeigt, dass Finanzinstitute weiterhin erhebliche Defizite in ihrer digitalen Resilienz haben. Die fünf häufigsten Schwachstellen betreffen nach dem Monatsbericht der Bundesbank aus September 2024:
Die konsequente Umsetzung von DORA und die Stärkung der digitalen Resilienz werden 2025 im Mittelpunkt der Bankenaufsicht stehen. Die Aufsichtsbehörden setzen verstärkt auf gezielte Prüfungen und eine enge Überwachung der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen. Banken, die frühzeitig handeln, können nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern sich auch strategische Vorteile im Wettbewerb sichern. Die kommenden Jahre werden zeigen, welche Institute in der Lage sind, die neuen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
Factsheet: Neue DORA Anforderungen aufsichtskonform umsetzen
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, den Finanzsektor besser vor Cyberbedrohungen zu schützen. Unser Factsheet gibt einen Überblick über alles, was Sie wissen müssen.
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